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   BSG, 26.10.1965 - 11 RA 70/64   

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https://dejure.org/1965,3927
BSG, 26.10.1965 - 11 RA 70/64 (https://dejure.org/1965,3927)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1965 - 11 RA 70/64 (https://dejure.org/1965,3927)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - 11 RA 70/64 (https://dejure.org/1965,3927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnungsfähige Ersatzzeiten - Krankheit nach Kriegsdienst - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 14.03.1968 - 11 RA 62/65
    keit nicht bestanden habe, weil der Kläger unmittelbar nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft noch höchstens etwa zwei Monate seine frühere (selbständige) Tätigkeit als Provisionsgeschäftsstellenleiter einer Versicherung ausgeübt habe und erst ab 1° Oktober 1945 arbeitslos gewesen sei" Wie in dem Urteil des BSG vom 20° Juni 1962 (SozR Nr° 5 zu % 1259 RVG = 5 56 AVG) zu der Bedeutung der Worte "anschließend" und "im Anschluß" in EUR 46 Abs° 1 Nr° 4 AVG (= 5 1259 Abso 1 Nr" 4 BVD) dargelegt ist, verlangt das Gesetz nur einen zeit- lichen Zusammenhango Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 260 Oktober 1965 - 11 RA 70/64 « (insoweit in SozR Nro 16 zu EUR 1251 RVO nicht veröffentlicht) ausgeführt, daß dies auch für den Begriff der "anschließenw den" Krankheit und, wie hinzufügen ist, der""anschließenden" unverschuldeten Arbeitslosigkeit im Sinne Von 5 28 Absc 1 Nr° 1 AVG giltt Zwar liegt der Grund für die Einbeziehung der an dievâ- eigentliohen" Ersatzzeiten in 5 28 Abs" 1 Nr° 1 AVG (ebenso in Nr° 2, 4 bis 6) anschließenden Zeiten in dem vom Gesetz vermuteten ursächlichen Zusammenhang (vgl" Urteil des BSG vom 120 Februar 1966") SozR Nro 17 zu 5 1251 RVG = 5 28 AVG)" dieser ursächliche Zusammenhang wird aber, sofern der zeitliche Zusammenhang gegeben ist, unterstellt; es ist deshalb unerheblich" ob die "anschließenden" Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit im Einzelfall ursächlich mit den "eigentlichen" ErSatzzeiten zusammenhängen oder nicht; umgekehrt genügt ein ursächlicher Zusammannang nicht, wenn es an dem im Gesetz geforderten zeitlichen Zusammenhang fehlt (Urteil des Senats vom 260 Oktober 1965 - 11 RA 70/64 )" Mit demWort "anschließend" in EUR 28 Abs° 1 Nr° 1 AVG wird jedoch auch nicht ein lückenloser zeitlicher Zusammenhang geforderto Der zeitliche Zusammenhang zwischen z"B" /|o" .

    26° Oktober 1965 - 11 RA 70/64 - Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, wie lange der Zeitraum zwischen dem Ende der "eigentlichen" Ersatazeit und dem Beginn der - nach einer zwischenzeitlichen Beschäftigung '(Tätigkeit) Krankheit oder - folgenden.

  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Nach der Rechtsprechung des BSG war "Krankheit" iS des § 1251 Abs. 1 RVO nur relevant, wenn es dem Versicherten dadurch unmöglich gewesen war, versicherungspflichtig tätig zu sein; sie mußte daher Arbeitsunfähigkeit bedingt haben (BSG Urteil vom 26. Oktober 1965 - 11 RA 70/64 - SozR Nr. 16 zu § 1251 RVO).
  • BSG, 14.07.1982 - 5a/5 RKn 34/78

    Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzung einer Ersatzzeit;

    Für Zeiten einer anschließenden Krankheit, die mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, als Voraussetzung einer Ersatzzeit iS des § 1251 Abs. 1 Nr. 1 und 4 RVO (= § 51 Abs. 1 Nr. 1 und 4 RKG, § 28 Abs. 1 Nr. 1 und 4 AVG), hat der Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dieselbe Bedeutung wie in der Krankenversicherung (§ 182 Abs. 1 Nr. 2 S 1 RVO) und bei der Ausfallzeit des § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 1 RVO (= § 57 S 1 Nr. 1 RKG, § 36 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AVG; Fortführung von BSG 26.10.1965 11 RA 70/64 = SozR Nr. 16 zu § 1251 RVO und Beschluß des Großen Senats vom 16.12.1981 GS 3/78 und GS 4/78 = SozR 2200 § 1259 Nr. 59).
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